Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

HeldentalEurope B.V.

Maastrichterlaan 94 A

NL-6291 ET Vaals

für Schulungsleistungen


§ 1 Leistungen von Heldental


(1) Die Leistungen von Heldental richten sich nach dem Leistungspaket, das der Kunde gewählt hat. Die Auswahl des Schulungspersonals, des Schulungsmaterials und der Schulungsmethoden kann Heldental im Rahmen des Leistungsangebotes nach eigenem Ermessen vornehmen und jederzeit anpassen, soweit dadurch der Schulungszweck nicht beeinträchtigt wird. Es besteht kein Anspruch des Schülers auf bestimmte Methoden.

(2) Heldental bietet keine Leistungskontrollen an.

(3) Der Schüler erhält an urheberrechtlich geschütztem Lehrmaterial ein einfaches, auf den


Unterrichtszweck beschränktes persönliches Nutzungsrecht, das mit Beendigung des Vertrages erlischt. Die Anfertigung von Kopien ist ausdrücklich untersagt.


(4) Soweit im gewählten Leistungspaket der Zugang zu einer Handelsplattform enthalten ist, ist Heldental verpflichtet, den Zugang hierzu mit einer Jahresverfügbarkeit von 90% zu ermöglichen.


(5) Heldental ist zur Leistung erst verpflichtet, wenn der Schüler die jeweilige Grundgebühr

bezahlt hat.


§ 2 Pflichten des Schülers

Der Schüler ist nicht verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen. Er hat jedoch, soweit er Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch nehmen will, die von Heldental bereitgestellten Schulungsmaterialien in der von Heldental vorgegebenen Reihenfolge durchzuarbeiten. Soweit Leistungen Heldentals auf anderen Leistungen aufbauen, hat der Schüler die von Heldental vorgegebene Reihenfolge zu beachten.


§ 3 Vergütung

(1) Der Schüler ist verpflichtet, die für das gewählte Leistungspaket vereinbarte Vergütung zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen. Kommt der Schüler mit der Zahlung in Verzug, ist Heldental zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt.

(2) Sämtliche im Angebot genannten Beträge verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


§ 4 Laufzeit und Kündigung


Der Vertrag ist für einen Zeitraum von 18 Monaten geschlossen. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.


§ 5 Haftungsbeschränkung

(1) Heldental haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden musste. Die Haftung ist zudem summenmäßig beschränkt auf die Höhe der entrichteten oder geschuldeten Teilnahmegebühren. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


(2) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder bei einem Personenschaden oder Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung haftet Heldental unbeschränkt.


(3) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Heldental nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Schüler regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem

Aufwand wiederhergestellt werden können.


§ 6 Risikohinweise

Dem Schüler ist bekannt, dass die Anforderungen an erfolgreichen Börsenkurzzeithandel sehr hoch sind und daher keine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Schüler dieses Ziel erreicht.


§ 7 Vertragsübergang


(1) Heldental ist berechtigt, diesen Vertrag in seiner Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten auf ein haftungsbeschränktes in- oder ausländisches Unternehmen (Neupartner) zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch Mitteilung an den Schüler in Textform.


(2) Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung ist Neupartner alleiniger Vertragspartner des Schülers.


Heldental haftet nur für die bis zur Übertragung begründeten Ansprüche, und nur soweit Neupartner zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage war, diese zu erfüllen.


§ 8 Form, Adresse

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Abweichung von diesem oder eine Änderung dieses Textformerfordernisses.


(2) Elektronische Nachrichten von Heldental an den Schüler können solange mit Rechtswirkung an die vom Schüler bei Abschluss des Vertrages mitgeteilte Email-Adresse gesendet werden, bis der Schüler eine andere Email-Adresse in das System einträgt. Das gilt auch dann, wenn die Email-Adresse nicht mehr aktiv ist.


§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Düsseldorf.

Details anzeigen
- +
Ausverkauft